Pfarrei-Erhebungsurkunde

Urkunde

über die Errichtung einer katholischen Pfarrei zu Rommerz im Kreise Fulda

Nachdem die Errichtung einer Pfarrei zu Rommerz sich als notwendig erwiesen und die dahinzielenden Verhandlungen der staatlichen und kirchlichen Behörden ihren Abschluss gefunden, wird nunmehr die bisherige Filialgemeinde Rommerz zur selbständigen katholischen Pfarrei erhoben und das Folgende bestimmt:

  1. Die Katholiken zu Rommerz mit der Ochsen-, Mittel-, Engel-, Schlag- und Bobelsmühle, in ihren wohnlichen Grenzen übereinstimmend mit den Grenzen der politischen Gemeinde Rommerz, werden in der Pfarrei Rommerz vereinigt, sie scheiden daher aus dem Pfarrverbande von Neuhof aus.
  2. Die Kirche zu Rommerz erhält die Rechte einer Pfarrkirche.
  3. Der Pfarrer hat seinen Sitz in Rommerz.
  4. Die Pfarrei Rommerz wird dem Dekanat Neuhof zugeteilt.
  5. Das Diensteinkommen des Pfarrers zu Rommerz regelt sich nach dem Pfarrbesoldungsgesetz vom 26. Mai 1909. Soweit die Pfarrgemeinde Rommerz das Dienseinkommen über den Betrag von 1800 RM hinaus aus eigenen Mittel aufzubringen unfähig ist, wird die eine Hälfte des Fehlbetrags aus kirchlichen Mitteln (dem Diözesanhilfsfonds) durch den Bischöflichen Stuhl zu Fulda gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die andere Hälfte aus den im Staatshaushaltsplan für die Gründung katholischer Pfarreien vorgesehenen Mitteln gewährt wird.
  6. Gegenwärtige Urkunde tritt mit Staatsgenehmigung am 1. Dezember 1920 in Kraft.


Fulda, den 3. November 1920

Der Bischof von Fulda

gez. + Joseph Damian Schmitt

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